Eingliederungshilfe
Assistenzleistungen: Assistenz Kreativ - Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nach §78 SGBIX
Personen haben in Deutschland nach den §§78 und 81 SGB IX ein Recht auf Eingliederungshilfe, wenn sie behindert oder von Behinderung bedroht sind. Behinderung meint u.a., dass eine psychische oder kognitive Einschränkung besteht. Von Behinderung bedroht bedeutet, dass der Zustand der Einschränkung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.
Haben Erwachsene aufgrund ihrer Behinderung Schwierigkeiten, den Anforderungen des Alltags gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe beim Kreis Herzogtum Lauenburg in Anspruch zu nehmen.
Die Beantragung und Bewilligung dieser Hilfe erfolgt über das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Bei Fragen rund um die Bewilligung stehen wir selbstverständlich beratend und unterstützend zur Seite.
Unsere Leistungen für psychisch und kognitiv erkrankte Menschen sind jeweils auf den Bedarf und die Interessen der/des Einzelnen abgestimmt. Grundsätzlich möchten wir die Menschen dazu (wieder) befähigen, an ihrem sozialen Lebensraum teilzuhaben, ihre vorhandenen Fähigkeiten zu nutzen, sowie ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern.
Die Assistenzleistungen können in den Räumen unserer Beschäftigungsstätte, ambulant bei Ihnen zu Hause sowie in Form von Begleitung zu öffentlichen Stellen erfolgen.
Wir bieten Ihnen Beistand und Hilfe bei verschiedenen Problemen. Aufgaben, die Sie in der Einzelfallhilfe gemeinsam mit uns in Angriff nehmen können, sind unter anderem:
psychische Beschwerden besser verstehen und bewältigen
Selbstständigkeit und eigenständige Haushaltsführung zurückgewinnen oder erhalten
soziale Kontakte aufrecht erhalten oder neu knüpfen, Freizeit gestalten
Tages- und Wochenstruktur aufbauen
eine neue Wohnung suchen oder drohenden Wohnungsverlust abwenden
ins Arbeitsleben zurückkehren oder eine sinnvolle Beschäftigung suchen
Schulden regulieren und Umgang mit Geld erlernen, bei Bedarf auch Anbindung an eine Schuldnerberatung
Behördenangelegenheiten gemeinsam regeln, Hilfestellung bei der Postbearbeitung
medizinische und soziale Angebote im Stadtteil kennenlernen und nutzen
Leistungen zur sozialen Teilhabe nach §81 SGB IX: im Café Kreativ
Wie bei den Assistenzleistungen auch, haben psychisch und kognitiv erkrankte Menschen zudem auch das Recht auf Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Durch unsere Beschäftigungsstätte wird Eingliederungshilfe als Hilfe zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten erbracht.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.
Die Beschäftigungsstätte ist insbesondere darauf ausgerichtet, die Leistungsberechtigten bei der Erreichung folgender Ziele zu unterstützen, die in folgende Bereiche fallen:
- lebensübergreifende Ziele, Lernen und Wissensanwendung
- allgemeine Aufgaben und Anforderungen
- Lebensbereich Gesundheit und Kommunikation
- Mobilität, Selbstversorgung + häusliches Leben
- Lebensbereich sozialer Lebensraum + soziale Kontakte
- Lebensbereich Institutionen
- Lebensbereich Beschäftigung
Die soziale Teilhabe erfolgt in den Räumlichkeiten unserer Beschäftigungsstätte, in der folgende Angebote zur Verfügung stehen:
- Küche
- Service
- Garten
- Einkauf/ Reinigung
- Lerngruppen
- Kreativwerkstatt
Bei Fragen rund um die Bewilligung und das Projekt allgemein stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.